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Vermietung

Wir vermieten Wohnwagen-und mobile. Auf dieser Seite finden Sie unsere Modelle, Preise und Mietbedingungen.


Wohnmobile

Wohnwagen


Die Reservierung eines Miettermins für unsere Fahrzeuge ist nur nach Abschluss eines Mietvertrages mit festen Anfangs- und Endtagen möglich. Der Mietvertrag hat erst nach einer geleisteten Anzahlung von 50% der zu erwartenden Gesamtmiete Gültigkeit. Der Mietpreis berechtigt den Mieter zur Benutzung des Fahrzeuges und der gesamten Einrichtung ausschließlich zu Wohn- und Reisezwecken. Das Fahrzeug steht am ersten Miettag ab 14 Uhr zur Abholung bereit, und ist am letzten Miettag bis 11 Uhr abzuliefern. Der erste und der letzte Miettag werden als ein Tag berechnet.

Das Abholen oder Zurückbringen an Samstagen oder Sonn- und Feiertagen ist nicht möglich.

Die Vollkaskoversicherung beinhaltet eine Selbstbeteiligung von 1.000,- €. Der Mieter sorgt für die innere Sauberkeit des Fahrzeuges. Eine Außenreinigung vor der Rückgabe ist nicht erforderlich.

Bei nicht gereinigtem Innenraum oder nicht entleerter Toilette werden gesonderte Reinigungskosten zwischen 100,- € und 160,-€ berechnet. Rauchen ist in den Fahrzeugen strengstens untersagt. Bei Nichtbeachtung wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 250,- € erhoben !

Die beabsichtigte Reiseroute ist dem Vermieter bekanntzugeben, besonders bei Fahrten ins Ausland. Die restliche Tagesmiete muss bei Abholung des Wagens dem Vermieter zur Verfügung stehen.Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist behalten wir uns vor, die Reservierung zu stornieren.

Stornierungsgebühren

Bis zu 50 Tage vor Reiseantritt                          30 % des Mietpreises

Vom 49. bis 15. Tag vor Reiseantritt                  75 % des Mietpreises

Ab 14. Tag vor Reiseantritt                                 90 % des Mietpreises

Am Tag der Anmietung oder Nichtabnahme     100 % des Mietpreises

 

Verhalten bei Unfällen

Der Mieter hat nach einem Unfall-, Brand-, Entwendungs-oder Wildschaden sofort die Polizei und den Vermieter zu verständigen, spätestens jedoch unmittelbar am dem Unfalltag folgenden Arbeitstag.

Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Unterlässt der Mieter, gleich aus welchem Grunde, die Erstellung des Protokolls und verweigert die Versicherung daher die Regulierung, ist der Mieter zum vollständigen Schadensausgleich verpflichtet.

Der Unfallbericht muss spätestens bei der Rückgabe des Fahrzeuges dem Vermieter vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden. Er muss insbesondere Namen und Anschrift aller beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.

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